- Ausfahrt
- Aus|fahrt ['au̮sfa:ɐ̯t], die; -, -en:
2. Stelle, an der ein Fahrzeug aus einem bestimmten Bereich herausfährt /Ggs. Einfahrt/: die Ausfahrt des Hofes, des Hafens; bitte die Ausfahrt frei halten.Zus.: Hafenausfahrt, Hofausfahrt.
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Aus|fahrt 〈f. 20〉1. das Ausfahren, Spazierfahrt2. Fahrt (des Zuges) aus dem Bahnhof3. Ausgang für Fahrzeuge4. Straße zum Verlassen der Autobahn od. Schnellstraße; Sy 〈österr.〉 Abfahrt (3)5. Ausgang für Schiffe (Hafen\Ausfahrt)● \Ausfahrt frei halten!; der Zug hat noch keine \Ausfahrt darf den Bahnhof noch nicht verlassen; die \Ausfahrt Bremen nehmen* * *
Aus|fahrt , die; -, -en:1.die A. zum Heringsfang;die A. aus dem Schacht dauert wenige Minuten;der Zug hat noch keine A. (darf noch nicht aus dem Bahnhof fahren).2.a) Stelle, an der ein Fahrzeug aus einem bestimmten umgrenzten Raum hinausfährt:die A. des Hofes, des Hafens;bitte die A. frei halten;die A. Mannheim-Süd.3. Spazierfahrt:eine kleine A. machen.* * *
Aus|fahrt, die; -, -en: 1. a) das Ausfahren (1 a): die A. zum Heringsfang; b) das Ausfahren (1 b): Er trat näher ans Fenster, um die A. beobachten zu können (Böll, Adam 32); die A. aus dem Schacht dauert wenige Minuten; der Zug hat noch keine A. (darf noch nicht aus dem Bahnhof fahren). 2. a) Stelle, an der ein Fahrzeug aus einem bestimmten umgrenzten Raum hinausfährt: die A. des Hofes, des Hafens; bitte die A. freihalten; b) kurz für ↑Autobahnausfahrt: die A. Mannheim-Süd. 3. Spazierfahrt: eine kleine A. machen.
Universal-Lexikon. 2012.